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- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
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- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
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Unsere Einrichtungen
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- Technischer Bereich
Buchungen
Auf der Karteikarte Buchungen sind die zu einem Verwahrungsgeschäft im Verwahrungsverzeichnis einzutragenden Einnahmen und Ausgaben (§§ 22 Nr. 5, 25 NotAktVV) zu erfassen. Jede Einnahme oder Ausgabe ist unverzüglich in das Verwahrungsverzeichnis einzutragen (§ 25 Abs. 2 NotAktVV).
Zur Buchung ist anzugeben, ob es sich um eine Einnahme oder Ausgabe handelt.
Zu jeder Einnahme oder Ausgabe sind einzutragen (§ 25 Abs. 2 und 3 NotAktVV):
- die auftraggebende bzw. empfangende Person (Beteiligte des Verwahrungsverhältnisses) und
- ggf. unmittelbar am Verwahrungsgeschäft beteiligte Dritte,
- die Buchungsnummer,
- das Eintragungsdatum,
- das Wertstellungsdatum bzw. Einnahme-/Ausgabedatum,
- der Buchungsbetrag.
Weiterhin können erfasst werden
- ein Verwendungszweck bzw. eine Beschreibung,
- eine Bemerkung zur Buchung.
Saldo der Verwahrungsmasse
Oberhalb der Buchungen wird unter Saldo eingetragen der Gesamtsaldo der Verwahrungsmasse ausgegeben.
Die Zeile Saldo vorbereitet dient der Überprüfung im Rahmen der Buchungserfassung.
Überschriftenzeile einer Buchung
In der Überschriftenzeile einer jeden Buchung werden ihre Daten zusammengefasst dargestellt. Von links nach rechts werden lfd. Nr. der Buchung, Eintragungsdatum, Wertstellungs- bzw. Einnahme- oder Ausgabedatum, Verwendungszweck, ggf. Bemerkung sowie Buchungsbetrag mit Vorzeichen und Währung wiedergegeben.
Hinzufügen einer Buchung
Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Hinzufügen einer Buchung finden Sie auch im Artikel Buchung hinzufügen. In diesem Artikel geben wir nähere Erläuterungen zu den einzelnen Schaltflächen und Eingabemöglichkeiten.
Mit Betätigen der Schaltfläche Buchung hinzufügen öffnet sich eine leere Eingabemaske zum Erfassen der für die Buchung relevanten Daten.
Verwahrung
In der Regel wird die Verwahrungsmasse nur eine Verwahrung enthalten. Diese wird in der Zeile Verwahrung wiedergegeben. Sollten die Verwahrungsmasse ausnahmsweise einmal mehr als nur eine Verwahrung enthalten, so ist zunächst auszuwählen, zu welcher Verwahrung die Buchung vorgenommen werden soll.
Einnahme/Ausgabe
Im nächsten Schritt ist festzulegen, ob es sich um eine Einnahme, Ausgabe oder Umbuchung handelt.
Hinterleger/in / Empfänger/in
Als Hinterleger/in bzw. Empfänger/in sind die
auftraggebenden/empfangenden Personen sowie unmittelbar am Verwahrungsgeschäft beteiligte Dritte
zu erfassen (§ 25 Abs. 3 NotAktVV).
Bei den auftraggebenden/empfangenden Personen handelt es sich um die Beteiligten des Verwahrungsgeschäfts, die auch bereits als Beteiligte auf der Karteikarte Beteiligte erfasst wurden.
Unmittelbar am Verwahrungsgeschäft beteiligte Dritte sind Personen, die die Einzahlung für die auftraggebende Person vornehmen bzw. die Auszahlung für die empfangende Person entgegennehmen. Dies können beispielsweise ein kaufpreisfinanzierendes Kreditinstitut oder eine abzulösende Gläubigerin sein.
Sind an einem Verwahrungsgeschäft neben den auftraggebende/empfangenden Personen (Beteiligte) auch dritte Personen unmittelbar beteiligt, so sind beide zur jeweiligen Buchung als Hinterleger/in / Empfänger/in zu erfassen.
Unmittelbar an einem Verwahrungsgeschäft beteiligte, dritte Personen sind jedoch nicht als Beteiligte (Karteikarte Beteiligte) zur Verwahrungsmasse, sondern ausschließlich zur betreffenden Buchung einzutragen.
Dritte Personen sollen ebenfalls mit den Angaben für Beteiligte nach § 12 Abs. 2 NotAktVV zur Buchung erfasst werden (§ 25 Abs. 3 S. 3 NotAktVV).
Beispiel 1
Annika Müller und Peter Müller aus Potsdam erwerben ein Grundstück und finanzieren den Kaufpreis über die XYZ Bank in Berlin. Die XYZ Bank nimmt für die Erwerber die Einzahlung des Kaufpreises auf das Notaranderkonto vor.
Als Hinterleger sind zur Buchung zum einen Annika Müller sowie Peter Müller aus Potsdam (auftraggebende Personen = Beteiligte des Verwahrungsgeschäfts) in das Verwahrungsverzeichnis einzutragen. Ferner ist zu dieser Buchung die XYZ Bank in Berlin (unmittelbar am Verwahrungsgeschäft beteiligte, dritte Person) als Hinterlegerin zu erfassen.
Beispiel 2
Paul Johannsen in Hamburg verkauft sein Wohneigentum. Der Kaufpreis beträgt 100.000,00 EUR. Im Rahmen der Abwicklung des Verwahrungsgeschäfts soll auch die zum Wohneigentum im Grundbuch zugunsten der Julia Petersen in Köln eingetragene Grundschuld (valutiert mit 70.000,00 EUR) abgelöst und gelöscht werden. Der Ablösebetrag i.H.v. 70.000,00 EUR wird vom Notaranderkonto direkt an Julia Petersen, der Restkaufpreis i.H.v. 30.000,00 EUR an Paul Johannsen gezahlt.
Es sind zwei Buchungen zu erfassen. Zur Buchung in Höhe von 70.000,00 EUR sind Paul Johannsen in Hamburg (auftraggebende/empfangende Personen = Beteiligte des Verwahrungsgeschäfts) und Julia Petersen in Köln (unmittelbar am Verwahrungsgeschäft beteiligte, dritte Person) als Empfänger zu erfassen. Zur Buchung über 30.000,00 EUR ist nur Paul Johannsen in Hamburg (auftraggebende/empfangende Person) einzutragen.
Buchungsnummer
Mit Eintragung einer Buchung, erhält diese eine systemseitig vergebene Buchungsnummer. Die Buchungsnummern werden ausschließlich je Verwahrungsmasse fortlaufend vergeben (§ 23 Abs. 2 NotAktVV). Eine übergreifende Buchungsnummer ist im Verwahrungsverzeichnis nicht vorgesehen (anders als im Verwahrungsbuch). Die Buchungsnummer setzt sich zusammen aus der Massenummer und der in der Verwahrungsmasse vergebenen fortlaufenden Nummer. Für die erste Buchung in der Verwahrungsmasse 2022/1 lautet die Buchungsnummer 2022/1-1. Buchungsnummern können nicht bearbeitet werden.
Nach Eintragung der Buchung ist die Buchungsnummer auf dem jeweiligen Beleg der Einnahme oder Ausgabe zu vermerken (§ 41 Abs. 4 NotAktVV).
Eintragungsdatum
Ein Verwahrungsgeschäft ist in das Verwahrungsverzeichnis einzutragen, sobald der Notarin oder dem Notar Werte zugeflossen sind (§ 21 S. 1 NotAktVV). Einnahmen und Ausgaben sind zudem unverzüglich einzutragen (§ 25 Abs. 2 S. 1 NotAktVV).
Das Eintragungsdatum (Datum, an dem die Eintragung der Buchung erfolgt ist) wird mit Eintragung in das Verzeichnis systemseitig zur Buchung ergänzt und kann nicht geändert werden.
Das Datum des Eingangs des jeweiligen Kontoauszuges im Notarbüro ist für die Eintragung der Buchung in das Verwahrungsverzeichnis nicht relevant.
Wertstellungsdatum bzw. Einnahme-/Ausgabedatum
Neben dem systemseitig vergebenen Eintragungsdatum sind zu den Buchungen der Tag der Wertstellung (Geldverwahrungen) bzw. der Tag der Einnahme bzw. Ausgabe (Sach- und Zahlungsmittelverwahrungen) zu erfassen.
Für Verwahrungen von Geld auf Notaranderkonten ist die Eintragung unter dem aus dem Kontoauszug ersichtlichen Wertstellungsdatum nun bundeseinheitlich geregelt (§ 25 Abs. 2 S. 4 NotAktVV).
Das Datum des Eingangs des jeweiligen Kontoauszuges im Notarbüro ist für die Eintragung der Buchung in das Verwahrungsverzeichnis nicht relevant.
Buchungsbetrag
Der Buchungsbetrag ist der jeweilige Betrag der Ein- bzw. Auszahlung (Geldverwahrungen) sowie der Nenn- oder Schätzwert (Sach- und Zahlungsmittelverwahrungen).
Verwendungszweck bzw. Beschreibung
Für Ein- oder Auszahlungen (Geldverwahrungen) kann der aus dem Kontoauszug ersichtliche Verwendungszweck zur Buchung erfasst werden. Dementsprechend kann auch mit entgegengenommenen oder ausgegebenen Schecks (Zahlungsmittelverwahrungen) verfahren werden. Für die Verwahrung von Wertpapieren oder Kostenbarkeiten (Sachverwahrungen) kann analog eine Beschreibung zur Buchung angegeben werden.
Bemerkung
Sofern weitere Angaben zu einer Buchung rechtsverbindlich im Verwahrungsverzeichnis erfasst werden sollen, so können diese als Bemerkung aufgenommen werden. Dabei kann es sich beispielsweise auch im Falle einer „verspäteten“ Eintragung der Buchung um den Grund der Verspätung handeln.
Bearbeiten einer Buchung
Die Daten einer Buchung (ausgenommen Buchungsnummer und Eintragungsdatum) können jederzeit bearbeitet werden. Wie bei jeder Bearbeitung ist auch hinsichtlich der Bearbeitung von Buchungen zu unterscheiden, ob diese bereits in das Verwahrungsverzeichnis eingetragen ist.
Befindet sich die Verwahrungsmasse noch im Status In Vorbereitung oder ist die betroffene Buchung noch nicht in das Verwahrungsverzeichnis eingetragen, kann ohne dokumentierenden Korrekturvermerk bearbeitet werden.
Erfolgt die Bearbeitung der Buchung für eine bereits in das Verwahrungsverzeichnis eingetragene Buchung, wird diese in einem von der Notarin oder dem Notar zu bestätigenden Korrekturvermerk dokumentiert (§ 30 NotAktVV). Auf den Korrekturvermerk sowie dessen Bestätigung gehen wir in der Kapiteln Verwahrungsmasse bearbeiten und Korrekturvermerk bestätigen oder zurückweisen ausführlich ein. Bereits eingetragene Buchungen können nur über die Schaltflächen Buchung korrigieren oder Buchung stornieren bearbeitet werden.
Korrigieren einer Buchung
Sollte die Korrektur einer bereits eingetragenen Buchung erforderlich sein, so können Sie diese über die Schaltfläche Buchung korrigieren vornehmen. Korrigierbar sind Hinterleger/in / Empfänger/in, Wertstellungs- bzw. Einnahme-/Ausgabedatum, Verwendungszweck und Bemerkung. Mit Betätigen der Schaltfläche wird die betroffene Buchung in einem Bearbeitungsmodus dargestellt. Ausführliche Informationen zur Korrektur einer Buchung finden Sie im Artikel Buchung korrigieren.
Stornieren einer Buchung
Die Angaben zu Verwahrung, Einnahme oder Ausgabe bzw. der Betrag sind für bereits eingetragene Buchungen nicht bearbeitbar. Sollte eine Änderung an diesen Daten erforderlich sein, ist es notwendig, die fehlerhafte Buchung zu stornieren und anschließend neu zu erfassen. Ein Storno erreichen Sie über die Schaltfläche Buchung stornieren. Ausführliche Informationen zum Storno einer Buchung finden Sie im Artikel Buchung stornieren.
Löschen einer Buchung
Noch nicht eingetragene Buchungen können aus der Verwahrungsmasse gelöscht werden.
Um eine noch nicht eingetragene Buchung zu löschen, klappen Sie den Eintrag durch Klick auf den Pfeil in der Überschriftenzeile auf. Am rechten Rand der Überschriftenzeile erscheint ein Papierkorbsymbol über das Sie die Löschung herbeiführen können. Beachten Sie, dass beim Löschen einer Buchung auch ggf. später erfasste Buchungen gelöscht werden.
Verwendung der Buchungen
Buchungen im Gesamtüberblick und in der Kurzversion bzw. im Datenblatt einer Verwahrungsmasse
Im Gesamtüberblick sowie in den Exporten (Kurzversion und Datenblatt) einer Verwahrungsmasse werden Buchungen in dem dafür vorgesehenen Abschnitt angezeigt.
Buchungen in der Buchungsübersicht
Buchungen können auch übergreifend in der Buchungsübersicht eingesehen werden.
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