Verwahrungsmasse wiedereröffnen

In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, eine bereits geschlossene Verwahrungsmasse wiederzueröffnen.

Das Wiedereröffnen einer Verwahrungsmasse wird behandelt wie eine Änderung und wird in einem bestätigungspflichtigen Korrekturvermerk dokumentiert.

Wählen Sie in der Übersicht des Verwahrungsverzeichnisses durch Anhaken der entsprechenden Checkbox die Verwahrungsmasse im Status Geschlossen aus, die Sie wiedereröffnen möchten.

Betätigen Sie die Aktion Wiedereröffnen in der Aktionsleiste.

Beachten Sie, dass geschlossene Verwahrungsmassen im vordefinierten Standardfilter der Übersicht des Verwahrungsverzeichnisses nicht berücksichtigt sind und somit nicht angezeigt werden. Über die Erweiterte Suche können Sie die Übersicht auf den Status Geschlossen filtern. Alle geschlossene Verwahrungsmassen können Sie sich in der Übersicht auch über die Gespeicherte Suche Geschlossene Verwahrungsmassen schnell anzeigen lassen.

Der Korrekturvermerk öffnet sich.

Geben Sie einen kurzen Grund der Wiedereröffnung an.

Haben Sie das Recht, Änderungen zu bestätigen, so können Sie die Bestätigung sogleich mit der Wiedereröffnung vornehmen. Wählen Sie in diesem Fall Ja auf die Frage, ob Sie die Änderung jetzt bestätigen möchten. Das Recht zum Bestätigen ist nur für Notarinnen und Notare vorgesehen.

Betätigen Sie die Schaltfläche OK.

Die Verwahrungsmasse wird wiedereröffnet und erhält den Status Eingetragen.

Haben Sie nicht das Recht, die Änderung zu bestätigen, so wählen Sie ebenfalls OK.

Die Verwahrungsmasse wird wiedereröffnet und erhält den Status Zu Bestätigen.

Die Bestätigung des erzeugten Korrekturvermerks kann sodann durch die Notarin oder den Notar, wie im Artikel Korrekturvermerk bestätigen beschrieben, angebracht werden.