Verwahrungsmasse löschen

Verwahrungsmassen können zum einen aus dem Verwahrungsverzeichnis gelöscht werden, wenn sie sich im Status In Vorbereitung befinden, also noch nicht in das Verwahrungsverzeichnis eingetragen wurden.

Zudem sind Eintragungen in das Verwahrungsverzeichnis für 30 Jahre aufzubewahren. Daher können Verwahrungsmassen auch nur dann aus dem Verwahrungsverzeichnis gelöscht werden, wenn sie nach Abschluss des Verwahrungsgeschäfts geschlossen, also in den Status Geschlossen versetzt wurden und die Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren abgelaufen ist (§ 50 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 NotAktVV).

Durch das Löschen einer Verwahrungsmasse wird diese mitsamt aller Daten (Grunddaten, Beteiligte, Verwahrungen, Buchungen, Vermerke und Protokolldaten) unwiederbringlich gelöscht.

Löschen über die vordefinierte Suche

Alle Verwahrungsmassen, für die die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, können Sie sich in der Übersicht des Verwahrungsverzeichnisses schnell über die vordefinierte Suche Aufbewahrungsfrist abgelaufen anzeigen lassen.

Löschen aus dem Gesamtüberblick

Sie können das Löschen für einzelne Verwahrungsmassen auch aus dem Gesamtüberblick einer Verwahrungsmasse vornehmen.

Wählen Sie in der Übersicht des Verwahrungsverzeichnisses durch Anhaken der entsprechenden Checkbox die Verwahrungsmasse aus, die Sie löschen möchten. Sie können auch mehrere Verwahrungsmassen auswählen.

Betätigen Sie die Aktion Löschen in der Aktionsleiste.

Es öffnet sich ein Dialog, der Sie darauf hinweist, dass das Löschen einer Verwahrungsmasse unwiderruflich ist.

Wenn Sie die Verwahrungsmasse wirklich löschen möchten, bestätigen Sie den Dialog mit OK.

Die gewählte Verwahrungsmasse wird gelöscht und aus dem Verwahrungsverzeichnis entfernt.