15.12.2021

Neue Verwahrungsmasse anlegen und eintragen in fünf Schritten

In diesem Artikel beschreiben wir die wichtigsten Schritte zur Neuanlage und Ersteintragung einer Verwahrungsmasse. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Themen finden Sie auch in den jeweils verlinkten Kapiteln.

Speichern oder Eintragen

Beim Anlegen einer Verwahrungsmasse ist zwischen zwei wesentlichen Aktionen zu unterscheiden: Speichern und Eintragen.

Eine neue Verwahrungsmasse eintragen bedeutet, ihre Daten rechtsverbindlich zum Inhalt des Verwahrungsverzeichnisses zu machen (Status der Verwahrungsmasse -> Eingetragen).

Davon zu unterscheiden ist die bloße Speicherung der Daten. Was gespeichert ist, ist noch nicht rechtsverbindlich in das Verzeichnis eingetragen, sondern dient lediglich der Vorbereitung einer Eintragung (Status der Verwahrungsmasse -> In Vorbereitung).

Anlage einer neuen Verwahrungsmasse

Die zu einem Verwahrungsgeschäft in das Verwahrungsverzeichnis einzutragenden Angaben ergeben sich aus der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV), insbesondere den §§ 21 ff. NotAktVV.

Bitte beachten Sie, dass vor der Neuanlage einer Verwahrungsmasse mit Geldverwahrung einmalig das notaranderkontoführende Kreditinstitut im Verwahrungsverzeichnis angelegt werden muss. Nähere Informationen zur Anlage eines Kreditinstitutes finden Sie im Artikel Kreditinstitut anlegen.

Die Anlage einer neuen Verwahrungsmasse beginnen Sie über die Aktion Neu in der Aktionsleiste der Übersicht des Verwahrungsverzeichnisses oder eines Gesamtüberblicks.

Der Bearbeitungsmodus für die Anlage einer neuen Verwahrungsmasse öffnet sich in einem neuen Reiter im Karteikartenstil, bestehend aus den Karteikarten

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