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Verbindungen
Wird mit der zu erfassenden Urkunde, der Inhalt einer anderen Urkunde berichtigt, geändert, ergänzt oder aufgehoben, so ist aus dem UVZ-Eintrag auf diese andere Urkunde zu verweisen (§ 17 Abs. 1 NotAktVV). Auf der Karteikarte Verbindungen können Sie diese Verweise erfassen.
Die Verbindung zwischen den UVZ-Einträgen muss nicht zwingend bei der Anlage und Ersteintragung eines UVZ-Eintrags vorgenommen werden. Sie kann auch noch nach der Ersteintragung erfasst werden, ohne dass diese Ergänzung in einem zu bestätigenden Korrekturvermerk zu dokumentieren wäre (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 NotAktVV).
Aktuell wird zwischen zwei Verbindungsarten unterschieden. Die UVZ-Verbindungen sind die oben beschriebenen Verbindungen zwischen UVZ-Einträgen, deren Urkundsgeschäft ein anderes berichtigt, ändert, ergänzt oder aufhebt. Ebenfalls werden auf der Karteikarte VVZ-Verbindungen, also Verbindungen zwischen einer im Verwahrungsverzeichnis angelegten Verwahrungsmasse und dem UVZ-Eintrag des zugrundeliegenden Amtsgeschäfts, angezeigt. Eine VVZ-Verbindung kann immer nur aus dem Verwahrungsverzeichnis hergestellt werden. Bitte lesen Sie dazu in der Onlinehilfe des Verwahrungsverzeichnisses im Kapitel Grunddaten.
Hinzufügen von Verbindungen
Stellen Sie zunächst sicher, dass der zu verbindende UVZ-Eintrag bereits im Urkundenverzeichnis erfasst ist.
Wechseln Sie auf die Karteikarte Verbindungen und betätigen Sie die Schaltfläche UVZ-Verbindung hinzufügen.
Geben Sie an, ob es sich bei dem zu verbindenden UVZ-Eintrag um einen Eintrag aus der aktuellen AT oder einer verwahrten AT handelt.
Für eine verwahrte AT geben Sie zusätzlich den Namen der Amtstätigkeit im Suchfeld ein und wählen die entsprechende Amtstätigkeit aus.
Tragen Sie die UVZ-Nr. des zu verbindenden UVZ-Eintrags in das Suchfeld UVZ-Nr. ein. Die Suche beginnt ab der Eingabe von drei Zeichen. Passende UVZ-Einträge werden Ihnen vorgeschlagen. Wählen Sie aus der Liste den zu verbindenden Eintrag aus.
Mit Verlassen des Eingabefeldes wird die Verbindung zwischen den Einträgen hergestellt. Der verbundene Eintrag wird mit UVZ-Nr. und Amtstätigkeit angezeigt. Der Gesamtüberblick des verbundenen UVZ-Eintrags kann über den UVZ-Nummern-Link eingesehen werden.
Wiederholen Sie die Schritte ggf. für weitere zu erfassende Verbindungen.
Eine hinzugefügte Verbindung können Sie über das Kreuz am Ende der Zeile wieder entfernen.
Bearbeiten der Verbindung
Verbindungen können nicht bearbeitet, sondern nur gelöscht und neu hinzugefügt werden. Auf den Abschnitt Löschen der Verbindungen wird verwiesen.
Löschen (Lösen) einer Verbindung
Verbindungen zwischen zwei UVZ-Einträgen können jederzeit gelöscht (gelöst) werden. Wie bei jeder Bearbeitung eines UVZ-Eintrags ist auch beim Löschen von Verbindungen zu unterscheiden, ob der UVZ-Eintrag bereits in das Urkundenverzeichnis eingetragen ist.
Befindet sich der Eintrag noch im Status In Vorbereitung kann die Verbindung ohne dokumentierenden Korrekturvermerk gelöscht werden. Erfolgt das Löschen einer Verbindung in einem bereits in das UVZ eingetragenen Eintrag, wird diese in einem von der Notarin oder dem Notar zu bestätigenden Korrekturvermerk dokumentiert (§ 20 NotAktVV). Der Korrekturvermerk sowie dessen Bestätigung wird in den Kapiteln UVZ-Eintrag bearbeiten und Korrekturvermerk bestätigen ausführlich beschrieben.
Mit dem Betätigen des Kreuzes in der Zeile der angezeigten Verbindung löschen Sie die Verbindung. Die Verbindung wird auch für den verbundenen Eintrag gelöscht. Es muss also nur aus einem Eintrag heraus gelöscht werden.
Verwendung der Verbindung
Verbindungen in der Übersicht Urkundenverzeichnis
Verbindungen werden Ihnen in der Übersicht Urkundenverzeichnis angezeigt.
Öffnen Sie per Klick die Details des UVZ-Eintrags und sehen Sie die hinzugefügten Verbindungen ein.
Verbindungen im Gesamtüberblick eines UVZ-Eintrags
Verbindungen werden Ihnen in der Übersicht Urkundenverzeichnis angezeigt.
Öffnen Sie per Klick die Details des UVZ-Eintrags und sehen Sie die hinzugefügten Verbindungen ein.
Verbindungen bei der Erstellung von Abschriften und Ausfertigungen
Wird eine Ausfertigung oder Abschrift von einem UVZ-Eintrag erstellt, bei dem eine Verbindung zu einem anderen UVZ-Eintrag besteht, so werden sämtliche Dokumente des verbundenen UVZ-Eintrags zur Erstellung der Ausfertigung oder Abschrift mit angeboten. Es besteht die Möglichkeit, die notwendigen Dokumente auszuwählen.
Verbindungen im Jahresabschluss
Verbindungen werden im Jahresexport (§ 19 NotAktVV) ausgegeben.
Verbindungen bei Amtsübergabe
Eine Amtsübergabe, also die Übergabe von UVZ-Einträgen an einen Amtsnachfolger, ist für verbundene UVZ-Einträge möglich. Wird die Amtsübergabe auf mehrere Amtsnachfolger verteilt (geteilte Amtsübergabe), können miteinander verbundene UVZ-Einträge nicht an unterschiedliche Amtsnachfolger übergeben werden. Dafür müssen die Verbindungen vor der Übergabe gelöst werden. Die Anwendung gibt in diesem Fall einen Hinweis mit den aufzulösenden Verbindungen aus.
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