Die Umstellung des XJustiz-Formats auf die Version 3.3.1 erfolgte in den Fachverfahren Register in diesem Jahr bereits vorab zum 1. August 2022.
Für die Fachverfahren Grundbuch erfolgt die Umstellung des XJustiz-Formats auf die dann gültige Version 3.3.1 zum 31. Oktober 2022.
Grundsätzlich ist das Modul Grundbuch systemseitig so vorbereitet, dass es hier zu keinem Fehlverhalten aufgrund der Umstellung kommen sollte.
Wir empfehlen Ihnen dennoch, soweit es Ihr Büroablauf zulässt, Anträge ans Grundbuchamt, die am Freitag, den 28. Oktober 2022, vorbereitet werden, auch an diesem Tag fertigzustellen und zu versenden oder die Vorbereitung und Versendung insgesamt auf Montag, den 31. Oktober 2022, zu legen.
Die tatsächliche Umstellung seitens der Bundesnotarkammer wird am 30. Oktober 2022 (Sonntag) erfolgen.
Auch justizseitig werden hierzu erforderliche Systemumstellungen im Zeitraum um die geplante Umstellung (Ende Oktober/Anfang November) erfolgen müssen und in diesem Zusammenhang ggf. auch entsprechende Wartungsarbeiten in den dortigen Systemen. Auch hier wird es zu temporären Einschränkungen kommen.
Informieren Sie sich ggf. auch selbständig bei Ihren örtlichen Gerichten, wie es dort im konkreten Fall gehandhabt wird.
Aktuelle Informationen zu ggf. bestehenden Einschränkungen finden Sie allgemein immer auch unter
- https://egvp.justiz.de/meldungen/index.php


Praxisorientierte Informationen und konkrete Änderungen im Modul Grundbuch

Änderungen in der Anwendung und bei Verwendung von Antragsarten

Im Zuge der Umstellung des XJustiz-Formats auf die Version 3.3.1 ergeben sich im Modul Grundbuch für die Praxis folgende Änderungen:

Karteikarte Grunddaten - Datenfeld EilsacheIm Modul Grundbuch steht nun (vgl. Modul Handelsregister und Sonstige Anträge) ebenfalls ein Auswahlfeld Eilsache zur Verfügung. Dieses Auswahlfeld wurde auch hier im Rahmen der XJustiz-Umstellung zum 31.10.2022 implementiert. Da wir nicht abschließend beurteilen können, ob und in welchem Umfang alle Empfänger dieses Feld bereits zur Umstellung tatsächlich auslesen und verarbeiten können, empfehlen wir daher weiterhin:
Bei besonders eilbedürftigen Anträgen und Erklärungen bitten wir Sie im Vorfeld der Übermittlung - wie es auch jetzt gängige Notarpraxis ist - anderweitig mit dem Empfänger in Kontakt zu treten.
Kürzung von DateinamenDie Kürzung der Dateinamen der Ursprungsdatei, die in das Modul Grundbuch von XNotar hochgeladen werden, erfolgt mit der Umstellung nun auch hier auf 38 Zeichen. Im Rahmen der Umstellung wird nun auch im Grundbuchverfahren jeder Datei beim Versand eine UUID (besonderes technisches Unterscheidungsmerkmal) angefügt.
Die Kürzung des Dateinamens der Ursprungsdatei dient hierbei dazu, sicherzustellen, dass auch nach Anfügen der UUID an den Dateinamen die Dateilänge weiterhin den Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs entspricht (max. 90 Zeichen).
Karteikarte Anträge -
Wegfall von Eingabeelementen

Für alle auszuwählenden Anträge, für die bislang auf der Karteikarte Anträge die Bereiche

  • Weitere Angaben bezogen auf bereits eingetragene Rechte
  • Weitere Angaben bezogen auf das einzutragende Recht

zur Auswahl angeboten wurden, entfallen diese mit der Umstellung auf das XJustiz-Format 3.3.1. Diese Inhalte werden seitens der Justiz als Empfänger nicht ausgelesen und weiterverwendet und aus diesem Grund auch nicht mehr anwendungsseitig abgefragt.
Folgende bisherige Antragsarten betrifft diese Änderung: Auflassungsvormerkung und alle Grundpfandrechte (Bauhandwerkersicherungshypothek, Grundschuld, Hypothek, Rentenschuld, Sicherungshypothek).

Änderung Bezeichnung Antragsart

Die Bezeichnung folgender Antragsart wurde an die Bezeichnung nach Vorgabe des XJustiz-Formats 3.3.1 angepasst:

  • Erwerbsvormerkung (anstelle von (Auflassungs-)Vormerkung)
 

Weiterhin Unterscheidung der Bundesländer bei der Übergabe von Fachdaten

Von der XJustiz-Umstellung unberührt bleibt die zwischen den einzelnenen Bundesländern auch jetzt schon abweichende Übergabe von Fachdaten über den XJustiz-Datensatz.

Spezifische Fachdaten zu Antragsarten und Beteiligten werden weiterhin nur für die Bundesländer erfasst, die zum SolumSTAR-Verbund gehören. Hierzu gehören nicht die Bundesländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Diese Bundesländer gehören dem Folia-Verbund an. Die Karteikarten Anträge und Beteiligte sind hier weiterhin nicht aktiv.

Weitere Informationen in diesem Zusammenhang finden Sie hier.

Importieren von Anmeldungen aus der Notarsoftware in das Modul Grundbuch

Im Zuge des Imports von Anträgen aus Ihrer Notarsoftware sollte es zu keinem Fehlverhalten kommen. Der Import im bisherigen XJustiz-Format 1.18.1 wird weiterhin zugelassen. Über alle im Rahmen des neuen XJustiz-Formats erforderlichen Änderungen/Umstellungen wurden die Notarsoftwarehersteller über das Technik-Wiki fortlaufend informiert.

Sollte es beim Import von Anträgen aus Ihrer Notarsoftware in das Modul Grundbuch dennoch zu einem Fehlverhalten kommen, das vor dem 31.10.2022 in der Weise nicht aufgetreten ist, so bitten wir Sie, uns unter xnp@bnotk.de zu kontaktieren. Gerne teilen Sie uns in diesem Fall bereits bei Kontaktieren des Supports mit, um welche Antragsart/en es sich handelt und fügen, wenn möglich, einen Testdatensatz bei. Vielen Dank!


Allgemeine Informationen und Hinweise zur XJustiz-Umstellung

Was ist XJustiz und warum hat es eine Auswirkung auf XNotar?

  • XJustiz ist eine Sammlung von zur Realisierung des elektronischen Rechtsverkehrs entwickelten Datensatzschemata, die grundlegende Festlegungen für den Austausch strukturierter Daten zwischen den Prozessbeteiligten (Bürgern, Unternehmen, Rechtsanwälten, IHKs) und den Gerichten enthalten.
  • XJustiz bildet die Grundlage für den Austausch von Verfahrensdaten in Justizverfahren. Es besteht aus einer Reihe von XML-Schemata, d. h. fest definierten Datenfeldern im XML-Format. Ein Grundmodul mit allgemein benötigten Daten (z. B. Gerichtsbezeichnung, Aktenzeichen) wird durch Fachmodule mit fachspezifischen Daten (z. B. Strafverfahren, Mahnverfahren, Register) und Wertelisten (z. B. Bezeichnung von Staaten) ergänzt.
  • Enthält das XJustiz-Format, das veröffentlicht werden soll, Änderungen/Ergänzungen/Erweiterungen für das Fachverfahren Grundbuch, so müssen sowohl an der die Anträge erstellenden Anwendung (in diesem Fall konkret das Produkt XNotar, Modul Grundbuch), als auch bei der Anwendung, die die Anträge empfängt (Justiz) diese Änderungen/Ergänzungen/Erweiterungen abgestimmt werden und im Anschluss einheitlich umgesetzt, um den Anforderungen des neuen XJustiz-Datenformats gerecht zu werden.
  • Die Erstellung des dem XJustiz-Schema entsprechenden XJustiz-Datensatzes erfolgt systemseitig mit Auslösen der Aktion Versenden/Für Ersatzeinreichung exportieren im Modul XNotar, bei Versenden im Rahmen der Übergabe des vorbereiteten Antrags an das Modul beN (besonderes elektronisches Notarpostfach) und wird als xjustiz_nachricht.xml an den Empfänger übergeben.

Warum erfolgt eine Umstellung zum 31.10.?

Einmal jährlich wird eine neue XJustiz-Version gültig. Im Regelfall erfolgt dies zum 31.10. eines jeden Jahres. Sie löst die bis dahin gültige Version ab. Die auf das XJustiz-Schema aufbauenden Anwendungen müssen daraufhin prüfen, ob Änderungen/Ergänzungen/Erweiterungen erforderlich sind.

Aufgrund der durchgeführten Prüfung und Abstimmung findet 2022 in den Fachverfahren "Grundbuch" und somit auch im XNotar-Modul Grundbuch eine umfangreiche Anpassung im Rahmen der Umstellung statt. Die vorgenommenen Anpassungen fallen in der täglichen Nutzung der Anwendung nicht unmittelbar auf. Der Großteil der Anpassungen bezieht sich auf die Erstellung des XJustiz-Datensatz (im Rahmen der Aktionen Versenden oder zur Ersatzeinreichung exportieren).